MKG Chirurgie

Zahnimplantate

Zahnlücken können die Kaufunktion beeinträchtigen und lassen nicht selten den Menschen älter und unattraktiver wirken. Wir, in der Klinik am Kaiserteich, erstellen für Sie ein Behandlungskonzept, das Ihre Wünschen möglichst entgegen kommt. Mit Zahnimplantaten gelingt häufig auch in schwierigen Situationen eine größtmögliche Wiederherstellung der Kaufunktion und der oralen Ästhetik.

Zahnimplantate

So individuell wie Sie als Patient sind, so verschieden sind auch die möglichen Implantatversorgungen. Die implantologische Versorgung erfolgt im Regelfall in einem engen Zusammenspiel zwischen Ihrem Zahnarzt und uns. Dabei haben sich folgende Behandlungsschritte bewährt:

  1. Diagnostik
  2. Vorbereitung des Knochens
  3. Einbringen der Implantate
  4. Freilegung der Implantate
  5. Fertigstellung des Zahnersatzes

In der Regel werden die Kosten für eine implantologische Versorgung nur von Privatkassen (abhängig vom individuellen Tarif) erstattet. Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen die Kosten i.d.R. selber tragen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und stehen Ihnen dafür und auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung oder Sie vereinbaren Ihren Wunschtermin einfach direkt online.

Wollen Sie eine hochwertige Versorgung?

Zu Beginn einer implantologischen Beratung sind 5 Fragen mit dem Patienten zu klären:

  1. Wird ein implantatgetragener herausnehmbarer Zahnersatz (herausnehmbare Brücke) oder ein festsitzender Zahnersatz (zementierte oder verschraubte Kronen oder Brücken) gewünscht?
  2. Wie ist die Mundhygiene des Patienten und welchen Aufwand bei der Implantatpflege möchte oder kann der Patient nach der Versorgung betreiben?
  3. Wie hoch ist der ästhetische Anspruch des Patienten?
  4. Welche therapeutischen bzw. operativen Aufwand ist der Patient bereit zu betreiben?
  5. Welchen finanziellen Rahmen möchte der Patient für die implantologische Versorgung aufwenden?

In der Regel wird nicht jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt.

Als Regelversorgung im zahnlosen Oberkiefer gelten entsprechend der Konsensuskonferenz Implantologie der wissenschaftlichen Fachgesellschaft und Berufsverbände:
  • 8 Implantate bei festsitzendem Zahnersatz
  • 6 Implantate bei herausnehmbarem Zahnersatz
  • 4 Implantate bei All-on-4 (ggf.6 Implantate bei All-on-6)
Als Regelversorgung im zahnlosen Unterkiefer gelten entsprechend der Konsensuskonferenz Implantologie der wissenschaftlichen Fachgesellschaft und Berufsverbände:
  • 6 Implantate bei festsitzendem Zahnersatz
  • 4 Implantate bei herausnehmbarem Zahnersatz
  • 4 Implantate bei All-on-4

Kosten für eine implantologische Versorgung werden nur von Privatkassen (abhängig vom individuellen Tarif) erstattet. Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen die Kosten i.d.R. selber tragen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und stehen Ihnen dafür und auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung oder Sie vereinbaren Ihren Wunschtermin einfach direkt online.

Beratung, Diagnostik, Planung, Kostenvoranschlag

Wenn Sie sich für eine implantologischen Versorgung interessieren, dann findet zunächst eine ausführliche Anamneseerhebung und eine gründliche Diagnostik des Gebisszustandes und der Mundhöhle statt. Um den vorhandenen Knochen auch dreidimensional beurteilen zu können und um wichtige Strukturen (z.B. Nerven im Knochen) schonen zu können, wird regelhaft auch eine spezielle 3D-Röntgenaufnahme,ein DVT (digitale Volumentomographie) angefertigt.

Auf Basis dieser Befunde und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche/Vorstellungen findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt, in dem die unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten mit Ihnen besprochen werden. In diesem Gespräch gehen wir auch auf Ihre Wünsche ein, ob der bzw. die chirurgischen Eingriffe in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie), Sedierung oder Vollnarkose durchgeführt werden sollen.

Danach wird innerhalb von wenigen Tagen ein Kostenvoranschlag erstellt, welcher zur Ihrer Heimatadresse geschickt wird. Später findet ein weiterer Termin statt, in welchem nochmals über den Eingriff gesprochen und offene Fragen diskutiert werden.

Schließlich wird mit Ihnen gemeinsam der erste Operationstermin festgelegt. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und stehen Ihnen dafür und auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung oder Sie vereinbaren Ihren Wunschtermin einfach direkt online.

Knochenaufbau für Zahnimplantate

Da sich aufgrund von Zahnverlust der Kieferknochen am Ort der geplanten Implantatsetzung zurück gebildet hat, ist für die Implantatsetzung häufig ein Kieferkammaufbau notwendig. Dieser wird - je nach Situation – einzeitig, zusammen mit der Implantatsetzung oder zweizeitig, d.h. einige Monate vor der Implantatsetzung vorgenommen. In Abhängigkeit vom Knochenschwund und der gewählten Implantatversorgung kommen hierfür Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantationen zur Anwendung. In Abhängigkeit des Ausmaßes der notwendigen Knochenauflagerung kann auch ein kurzer stationärer Aufenthalt ratsam oder sogar notwendig sein.

Knochenersatzmaterial, Knochentransplantate
Als Knochenersatzmaterialen kommen u.a.xenogene (chemisch veränderte Produkte tierischen Ursprungs) oder alloplastische (synthetisch hergestellte) Materialien zur Anwendung. Aber auch körpereigener Knochen eignet sich hervorragend als Knochenaufbau und wird heutzutage immer noch als Goldstandard bezeichnet. Dieser kann in Form von Knochenspänen in einer Knochenfalle während der Operation gesammelt werden oder es wird Knochen im Bereich des Unterkiefers (J-Graft)entnommen und verwendet. Weiterhin eignet sich bei größeren Knochenaufbauten auch das eigene Becken als Spenderregion.

Kieferkammaufbau
Beim Kieferkammaufbau (Kieferaugmenation) wird Knochen oder Knochenersatzmaterial auf den abgebauten bzw. resorbierten, noch vorhandenen Kieferkamm aufgelagert. Grundsätzlich kann diese OP-Technik im gesamten Kieferbereich angewendet werden. Soll der Kieferkamm mehr als 3mm in der Höhe oder Breite aufgebaut werden,dann werden körpereigene Knochentransplantate mit Schrauben amortständigen Kieferknochen fixiert und müssen mehrere Monateeinheilen.

Sinuslift
Vor oder im Rahmen der Implantatsetzung im Oberkieferseitenzahnbereich ist häufig eine Sinusliftoperation notwendig. Dabei handelt es sich um ein Anheben des Kieferhöhlenbodens in Verbindung mit einem Knochenaufbau. Dabei wird die Kieferhöhlenschleimhaut (die sog. Schneider`sche Membran), schonend vom Knochen gelöst. Der so entstandene Zwischenraum kann dann mit Knochenersatzmaterial, Eigenknochen oder Gemischen aus beiden gefüllt werden.

Einbringen der Implantate (Implantatinsertion)

Vorgehen bei Implantation
An der geplanten Stelle wird die Schleimhaut eröffnet und zur Seite abgeklappt. Das Implantatbett bzw. der Kieferknochen wird mit Bohrern aufsteigenden Durchmessers nach individuell festgelegter Länge und Durchmesser aufbereitet. Danach erfolgt das Einbringen bzw. Eindrehendes Implantates. Schließlich kann es notwendig sein, noch etwas Knochen/Knochenersatzmaterial einzubringen und/oder die örtliche Schleimhaut mit Bindegewebe (z.B. aus dem Gaumen) zu unterfüttern. Schließlich erfolgt das Zunähen der Schleimhaut. Nach 10-12 Tagen können die Fäden meistens entfernt werden.

Anästhesieverfahren
Grundsätzlich können Sie – in Abhängigkeit Ihres allgemeinen Gesundheitszustandes – wählen, ob der bzw. die chirurgischen Eingriffe in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie), Sedierung oder Vollnarkose durchgeführt werden sollen. Bei größeren Implantationen, besonders in Kombination mit umfangreichem Knochenaufbau, empfehlen wir manchmal seine Behandlung unter Vollnarkose.

Einheildauer
Die meisten Zahnimplantate heilen nach Einbringen in den Kieferknochen unbelastet für einige Monate unter der vernähten Mundschleimhaut ein (Einheilzeit 2-6 Monate). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Sofortbelastung der Implantate möglich, so dass der(häufig provisorisch) Zahnersatz direkt im Anschluss oder 1 Tag nach der Implantation eingegliedert werden kann.


        

Freilegung & Einheilzeit

Die meisten Zahnimplantate heilen nach Einbringen in den Kieferknochen unbelastet für einige Monate unter der vernähten Mundschleimhaut ein (Einheilzeit 2-6 Monate).

Freilegung
Nach der Einheilzeit werden die eingeheilten Implantate durch einen kleinen Schleimhautschnitt freigelegt und ein Gingivaformer in das Implantat eingebracht, um den Schleimhautsaum an der Durchtrittsstelle auszuformen.

Fertigstellung Zahnersatz: Abdruckpfosten, Abformung, Verschraubung/Zementierung, überweisender Zahnarzt macht Versorgung
Nach der Implantatfreilegung und Abheilung des Zahnfleisches um das Implantat erfolgt die Abformung des Kiefers und der Implantate. Dieser Behandlungsschritt wird regelmäßig von Ihrem Zahnarzt durchgeführt.

Es schließt sich die Anfertigung des implantatgetragenen Zahnersatzes durch ein zahntechnisches Labor(Dentallabor) an. Der endgültige festsitzende Zahnersatz kann entweder zementiert oder verschraubt eingegliedert werden. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

‍Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und stehen Ihnen dafür und auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung oder Sie vereinbaren Ihren Wunschtermin einfach direkt online.



Pflege von Zahnimplantaten

Allgemein
Zahnimplantate bedürfen wie natürliche Zähen einer täglichen Reinigung. Diese sollte mit Zahnbürste und Zahnpasta erfolgen. Weiterhin empfiehlt es sich Interdentalbürstchen und Zahnseide zu verwenden. Regelmäßige Prophylaxetermine tragen zum Langzeiterfolg der Implantate bei.

PZR
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beseitigt Verfärbungen und Beläge mittels schonender Ultraschalltechnologie. Sie ist die perfekte Ergänzung zur täglichen häuslichen Zahnpflege.

Periimplantitis
Beider Periimplantitis handelt es sich um eine Entzündung des Gewebes um das Implantat herum. Ursachen einer Periimplantitis können eine übermäßige Plaqueakkumulation, ungünstige Schleimhautverhältnisse oder auch ein Überbelastung der Implantate sein. Implantate, die eine solche Erkrankung aufzeigen, sind therapiebedürftig.

Risikopatienten und Implantate
Eine Implantation bei Risikopatienten (Patienten mit z.B. Diabetes mellitus, Blutverdünnern, Bisphosphonaten, etc.) ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Genauere Informationen zum möglichen Behandlungsablauf werden Ihnen beim Erstgespräch mitgeteilt.

Beispiele für typische Implantologische Versorgungen

Ersatz eines Zahnes

Nach Verlust eines Zahnes gibt es verschiedene Möglichkeiten, die vorhandene Lücke zu schließen. Eine Variante der oralen Rehabilitation besteht im Beschleifen der Nachbarzähne und Einbringen einer Brückenkonstruktion, welche den fehlenden Zahn durch ein Brückenglied ersetzt. Implantate sind eine Alternative zur Brückenversorgung, da die gesunde Zahnsubstanz der Nachbarzähne erhalten bleibt. Weiterhin spielt die Ästhetik, besonders im Frontzahngebiet, eine große Rolle. Implantate ermöglichen ein perfektes Ausformen der Weichgewebe, so dass sie sich harmonisch in den Zahnbogen eingliedern lassen.

Ersatz mehrerer Zähne

Der Verlust von mehreren Zähnen spiegelt sich vor allem in der eingeschränkten Kaufähigkeit und Ästhetik wieder. Die mögliche klassische Versorgung wäre eine Brücke oder eine herausnehmbare Teilprothese. Dafür müssten die Nachbarzähne in die prothetische Versorgung miteinbezogen werden. Alternativ können Implantate in Form einer implantatgetragenen Brückenkonstruktion eingebracht werden. Abhängig von der Größe der Zahnlücke und der Knochenqualität ist es möglich festsitzenden Zahnersatz zu realisieren.

Ersatz aller Zähne eines Kiefers

Fehlen alle Zähne eines Kiefers kommt es zum Abbau des Kieferknochens. Hierdurch wird die Passung der Vollprothesen schlechter und der Tragekomfort nimmt ab. Eine ähnliche Situation kann auch im parodontal geschädigten Gebiss vorliegen, wenn die Zähne nicht mehr erhalten werden können. Auch im völlig unbezahnten Kiefer ist es möglich mittels Implantate festsitzenden (Kronen, Brücken) oder implantatgetragenen herausnehmbaren Zahnersatz einzugliedern.

Implantatgetragener Zahnersatz

Implantat getragener Zahnersatz wird auch als Suprakonstruktion bezeichnet. Man unterscheidet festsitzende von herausnehmbarer Suprakonstruktion.

Festsitzender Zahnersatz

Zementierte/verschraubte Kronen und Brücken

Festsitzender Zahnersatz ist auf Implantaten in Form von Kronen und Brückenmöglich, welche zementiert oder verschraubt mit den Implantaten verbunden sind.

Herausnehmbarer Zahnersatz

Unter herausnehmbarem implantatgetragenem Zahnersatz versteht man abnehmbare, auf Implantaten verankerte Brückenkonstruktionen, welche gegenüber einer Vollprothese einen wesentlich besseren Halt bieten.

Im Oberkiefer sind die herausnehmbaren Brücken im Gegensatz zu Vollprothesen gaumenfrei, was zu einem wesentlich besseren Tragekomfort beiträgt.

Zur Befestigung der herausnehmbaren Brückenkonstruktionen können unterschiedliche Verankerungsmöglichkeiten zur Anwendung, welche sich sowohl hinsichtlich Halt und Haltbarkeit als auch hinsichtlich des Preises unterscheiden.

Sofortimplantation

Unter Sofortimplantation versteht man das sofortige Einbringen eines Zahnimplantates in das Zahnfach im Kiefer direkt nach der Zahnextraktion oder dem Zahnverlust. Hierdurch kann die natürliche Knochenresorption nach Zahnverlust mit ihren insbesondere im Frontzahnbereich negativen ästhetischen Folgen weitgehend verhindert werden. Bei genügender Stabilität des Implantates kann dieses dann sofort mit einer provisorischen Krone oder Brücke versorgt werden (Sofortbelastung).

Kosten für Ihre Implantologische Versorgung

Da die Kosten für Zahnimplantate von den gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. nicht übernommen werden, sind die vom Patienten zu erbringenden Kosten sicherlich ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen eine implantologische Versorgung. Die Kosten setzen sich aus 4 verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Kosten für die chirurgische Dienstleistung (ggf. zuzüglich Narkosekosten)
  2. Kosten für das eingesetzte Material (Implantatsystem, Knochenersatzmaterial, etc.)
  3. Ggf. Kosten für notwendige spezielle 3D-Diagnostik und Knochenaufbau
  4. Kosten für die prothetische Versorgung (Suprastruktur)

Gesamtkosten

In der Regel werden die Kosten für eine implantologische Versorgung nur von Privatkassen (abhängig vom individuellen Tarif) erstattet. Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen die Kosten i.d.R. selber tragen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und stehen Ihnen dafür und auch gerne für weitere Fragen weitere Fragen zur Verfügung  oder Sie vereinbaren einen Vorstellungstermin einfach direkt online.

Reichsstrasse 59

40217 Düsseldorf



Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie
Prof. Dr. Dr. Jörg Handschel und Kollegen


Dermatologie

Dr. Klaus Schulte

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